Klima
Im Neubaubereich unerschwinglich weil durch aktuelle Bauvorschriften wie der Energieeinsparverordnnung (EnEV), Neubauten immer dichter gebaut werden und der nötige Luftaustausch über natürlichen Weg nicht mehr erreicht werden kann. Durch Kochen, Duschen, Wäsche waschen und ausscheidende Atemluft steigt die Gefahr von Schimmelbildung. Hier schafft eine kontrollierte Wohnraumlüftung den entscheidenden Vorteil.
Eine kontrollierte Wohnraumbe- und entlüftung spart Energie und steigert das Wohnbefinden im neuen Zuhause. Das tägliche Lüften durch geöffnete Fenster entfällt hierbei, ist aber keineswegs untersagt. Sie schafft angenehmes Raumklima und auch für bestehende Gebäude bieten wir Systeme zum Nachrüsten.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Downloads-Seite.
Ebenfalls bieten wir Raumklimageräte (im Volksmund „Klimaanlage“) der Firma Remko zum Kühlen, Entfeuchten und Filtern von einzelnen Wohlfühlräumen an.
Rechtliche Situation
Energieeinsparverordnung EnEV § 6, Dichtheit, Mindestluftwechsel
(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.
(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.
DIN 1946-6 Lüftung von Wohnungen (Entwurf Dez. 2006)
“Der zum Feuchteschutz notwendige Mindestluftwechsel muss ohne Nutzereingriffe sichergestellt werden.”
“Alleine durch freie Lüftung (z.B. über Fenster) kann die Raumlufthygiene nicht zielgerichtet beeinflusst werden.”
Lüftungskonzept bei Neubau und Sanierung (z.B. Fenstertausch): Der Planer, Architekt oder Fachhandwerker muss ein Konzept vorlegen, wie der gesetzlich geforderte Mindestluftwechsel bei gleichzeitig luftdichter Bauweise sichergestellt wird.